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Responsive Webdesign – Onepager oder umfangreiche Website
Jeder von uns kennt den Begriff „Website" bzw. „Responsive Webdesign", doch was genau ist damit gemeint, welche Website-Typen gibt es und welcher davon entspricht Ihrer Zielorientierung?
Die Wahl des richtigen Website-Typs – ob Onepager oder umfangreiche Website – ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Konzeptionsphase und trägt zum Erfolg eines Unternehmens, Projekts oder Marke entscheidend bei.
Grundsätzlich spricht man von 6 Typen für Responsive Webdesign
1. Corporate Website
2. Microsite
3. Landingpage
4. Blog
5. Web Application
6. Online-Shop...
Im Folgenden möchte ich näher auf die einzelnen Typen eingehen
Corporate Website
Informational Website
Die Corporate Website kann als Ursprung einer Website bezeichnet werden. Im Web informiert dieser Typ umfangreich über die Leistungen / Angebote von Unternehmen, Vereinen, verschiedenen Organisationen, etc.Inhalte und Funktionalität werden auf die jeweiligen Ansprüche abgestimmt. Die Corporate Website beinhalten neben statischem Inhalt auch dynamische Elemente wie ein Blog oder ein Kontaktformular.
Über ein CMS (Content-Management-System) können Unternehmen und deren Mitarbeiter gemeinschaftlich die Bearbeitung und Organisation von Inhalten vornehmen
Microsite
kleine Websites
Bei der Microsite spricht man von einer schlanken Website (wenigen Hauptseiten) mit wenigen Menüpunkten und einer geringen Navigationstiefe. Der inhaltliche Fokus ist relativ eng gehalten und verfolgt ein ganz konkretes Ziel – Werbung und Verkauf.
Landingpage
Die Landingpage dient dazu, Nutzer auf der Website für gezielte Aktionen (Call to Action) zu gewinnen bzw. zu bewegen. Zielsetzung ist u.a. die Leadgenerierung (Interessentengewinnung) oder der Verkauf eines Produktes.
Die Landingpages sind suchmaschinenoptimiert und werden aktiv beworben (z. B. mit Social-Media-Kampagnen). Sie werden ständig überwacht und optimiert.
Blog
Mehrwert für den Leser
Mit einem Blog werden überwiegend redaktionelle Inhalte veröffentlicht, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Wichtig dabei ist die Interaktionsmöglichkeiten der Besucher, d.h. die Erhöhung der Reichweite durch Kommentare oder das Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken.
Web Application
Dieser Typ ist ein komplexes Softwareprodukt (Softwaretool), das individuell programmiert wird.
Online-Shop
Hier werden Produkte oder Service-Leistungen online verkauft und sind daher sehr komplex.
Webdesign für jede Berufssparte
Dienstleistung
Architektur
Landschaft
Handwerk
Gesundheit
IT und viele mehr
informativ, intuitiv,
auffindbar,
rechtskonform
Datenschutz, Impressum und Bildrechte gehören auf jede Website
Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung gehört auf jede Website, egal ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt. Jeder User hat das Recht auf Information, welcher seiner Daten erhoben, gespeichert bzw. verwertet werden.
Die Erhebung von Daten erfolgt u. a. durch die Einbindung von Plugins (Social-Media-Plugins) und die Verwendung von Analyse-Tools (Google Analytics).
Bei der Einbindung von Google Analytics sind einige Anpassungen notwendig:
1. Installation eines Google Analytics Add-ons oder eines Opt-Out Cookie. Der Besucher einer Website hat somit die Möglichkeit, die Erfassung seiner Daten zu unterbinden. Die Einbindung ist in den EU-Ländern Pflicht.
2. Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
3. Google Analytics mit in die Datenschutzerklärung aufnehmen.
4. Anonymisierung der IP-Adressen aktivieren.
Diese Einstellungen nehmen wir gern für Sie vor, damit Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.
Impressum
Das Impressum auch Anbieterkennzeichnung genannt, soll jedem Besucher die Möglichkeit einer schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme zum Anbieter ermöglichen und ist Pflicht auf jeder Website. Eine unkomplizierte Abrufbarkeit ist gegeben, wenn der Menüpunkt „Impressum“ von jeder Seite anklickbar also erreichbar ist.
Da die Informationspflicht für jeden Website-Betreiber unterschiedlich ist, empfehlen wir neben der Datenschutzerklärung auch das Impressum durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
Bildrechte
Innerhalb des Urheberrechts nimmt die Fotografie eine besondere Stellung ein, d.h. sie ist nicht nur als Werk sondern auch als Leistung geschützt. Aus diesem Grund sollte die Zustimmung des Urhebers des Bildes (z. B. der Fotograf) oder Rechteinhaber (Bilddatenbanken wie Abobe Stock, pixaby, pexels, etc.) eingeholt und im Impressum aufgeführt werden.
Kooperationspartner

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mark Schomaker
Ravensberger Straße 39
33824 Werther (Westf.)
Tel. 05203 – 977 89 63
Rechtsgebiete
- Online- & IT-Recht
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